Abgabe von Medizinal-Cannabis über Versandapotheken muss zulässig bleiben
Mit der geplanten Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes soll der Versandweg für diese Arzneien ausgeschlossen werden. Für Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer beim bevh, hat das nichts mit tatsachenbasierter Politik zutun:
Sollte der Bundestag das Verbot der Abgabe von rezeptpflichtigem Medizinal-Cannabis durch Versandapotheken beschließen, ist dies eine rein politische Entscheidung. Sie ist sachlich unbegründet und allein Ausdruck eines obskuren Generalverdachts gegenüber der seit mehr als 20 Jahren zuverlässig und sicher arbeitenden Branche der Versandapotheken. Sie zeigt, dass diese Regierung zwar Fortschritt - nämlich Digitalisierung - predigt, aber tatsächlich Rückschritt - ein Zurück in die angeblich gute, heile, alte Welt - serviert.