Wann sollten Onlinehändler anfangen?

„Beim nächsten Relaunch“ – das ist der Satz, mit dem sich Händler oftmals aus der Affäre ziehen wollen. Sollte also der nächste Relaunch unmittelbar bevorstehen, nutzen Sie bereits jetzt die Chance, Ihren Onlineauftritt barrierefrei zu gestalten und machen Sie diesen Aspekt zum Vertragsbestandteil des Relaunches. Um auch nach dem Relaunch die Barrierefreiheit zu gewährleisten, muss ein interner Transformationsprozess vorgenommen werden – es muss ein Verantwortlicher ernannt werden, der sich mit dem Thema Barrierefreiheit vertraut macht und die internen Prozesse dazu leitet und Kollegen und Kolleginnen sensibilisiert (ITler, Entwickler, Redakteure). Denn wenn alle Mitarbeiter zu dem Thema sensibilisiert sind und das Verständnis vorliegt, kann die Barrierefreiheit zukünftig bei Projekten von vorneherein direkt mitgedacht werden. Dabei gilt: „Je früher, desto besser“. Denn warum sollte man nicht bereits jetzt damit anfangen, sich einen neuen Kundenstamm zu erschließen? Wenn sich erst 2025 alle Händler mit dem Thema beschäftigen und fortbilden lassen möchten, könnten die Ressourcen überlastet sein. Lernen Sie aus den Erfahrungen mit der Umsetzung der DSGVO und fangen Sie rechtzeitig an!
 

Wie sollten Onlinehändler anfangen?

Um abschätzen zu können, wie umfangreich die Überarbeitung der Webseite ist, sollten Händler zunächst eine Ist-Analyse vornehmen. Hierfür gibt es bereits Web-Tools, die eine automatisierte Analyse vornehmen können. Beispiele finden Sie hier: https://bik-fuer-alle.de/automatisierte-tests.html 

Für eine erste grobe Einschätzung sind diese Web-Tools hilfreich, doch Vorsicht: diese Tools können nicht die Semantik des Webshops überprüfen. Sprich: Ob an den richtigen Stellen Überschriften gesetzt wurden, oder ein zutreffender Alt-Text hinterlegt wurde, können solche Tools nicht erkennen. Ob eine Seite also tatsächlich barrierefrei ist, wird letztendlich nur mit Hilfe eines Nutzertests festgestellt werden können. Dabei geben Prüfer und/oder Betroffene eine Einschätzung zum jetzigen Status quo ab.
 

Was sollte als Erstes in Angriff genommen werden?

Bedienfelder und Überschriften richtig auszeichnen - das erleichtert es blinden Nutzern eine erste Übersicht über die Internetseite zu erlangen

  • Eventuelle Filteroptionen in einem Onlineshop sollten ebenfalls barrierefrei gestaltet sein – oftmals sind Filteroptionen nicht mit der Tastatur ansteuerbar oder sie sind für Menschen mit Sehbehinderung nicht bedient werden, da sie nicht vorgelesen werden können.
  • Texte nicht als Bilder darstellen: Zum einen verpixeln sie beim Heranzoomen, sodass sie von Menschen mit Sehschwäche nicht gelesen werden; für blinde Menschen können diese Texte gar nicht erst vorgelesen werden.
  • Besonders Lebensmittelonlinehändler sollten also zukünftig darauf achten, die Pflichtinformationen nach der LMIV nicht nur über ein Produktfoto anzugeben.
  • Produktdarstellung: Gerade bei Produkten, die zum Standardsortiment gehören, sollten Händler bereits jetzt anfangen, die zur Verfügung stehenden Informationen zu überprüfen (vgl. nächsten Punkt)
  • Check-out Prozess und Formulare auf Barrierefreiheit überprüfen
  • Slideshows oder Karusselle im Webshop mit einer – auch mit der Tastatur ansteuerbaren – Pausetaste versehen