Die UN-Behindertenrechtskonvention hat einen weltweit anerkannten Standard entwickelt, der vorgibt, welche Kriterien ein barrierefreier Onlineshop erfüllen soll, die sog. „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 2.1). Die Version WCAG 2.2. befindet sich aktuell im Entwurfsstatus. Diese Leitlinien wurden vom „World Wide Web Consortium“ (W3C) entwickelt und können hier aufgerufen werden: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/web-content-accessibility-
guidelines
Die vier Grundprinzipien für Accessibility lauten:
1. Wahrnehmbarkeit, d. h., die Informationen und Komponenten der Webseite müssen den Nutzern in einer Weise dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können (bspw. durch Untertitel, Alt-Texte);
2. Bedienbarkeit, d. h., der Nutzer muss die Komponenten und die Navigation handhaben können (also Steuerung auch über Tastatur);
3. Verständlichkeit, d. h., die Informationen und die Handhabung der Webseite müssen verständlich sein (Logischer Aufbau, klare Fehlermeldungen);
4. Robustheit, d. h., die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzern, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können (gültige HTML-Codes).
Der Grad der Barrierefreiheit wird in 3 Stufen eingeteilt (A, AA und AAA), wobei AA als Standard angesehen wird.
Aufgrund von § 12a ff. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Verbindung mit der ergänzenden Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sind bereits jetzt schon Internetauftritte von öffentlichen Stellen barrierefrei. Maßgeblich für Behörden EU-weit ist dabei die harmonisierte, europäische Norm DIN EN 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services”. Dabei wurden die Kriterien der WCAG übernommen, wobei jedoch die EN 301 549 etwas weiter geht als die WCAG – die WCAG sind dort erst in Kapitel 9 erwähnt. Behörden wenden die Standards also bereits an. Einen Verweis auf diese konkreten technischen Standards sieht weder das BFSG noch das BFSGV vor, jedoch beinhaltet § 4 BFSG einen Vermutungsregelung, die sich auf die WCAG und die DIN EN 301 549 bezieht.