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Wer kümmert sich um den Müll? Onlinehändler unterschätzen die Verpackungs-, Elektrogeräte- und Batteriedirektiven

Ein Gastbeitrag von Nils Röpke, Geschäftsführer und Gründer der Deutsche Recycling GmbH

Wer heute einen Online-Shop betreibt, muss sich auch um Recycling, Entsorgung und Lizenzierung kümmern. Das ist nicht neu, wird aber gern vernachlässigt. Als Inverkehrbringer von Waren sehen sich Distanzhändler in Deutschland sowie europa- und weltweit zahlreichen komplexen Entsorgungs-bestimmungen gegenüber, die neben Kosten auch Zeitaufwand bedeuten. Da ist es nur zu verständlich, dass diese Themen nicht ganz oben auf der Agenda stehen und gern auch mal in Vergessenheit geraten.

Für Geschäftsführer und Betreiber von Online-Shops sind mit dieser Haltung allerdings erhebliche Risiken verbunden. Die Sanktionen bei fehlender Lizenzierung reichen von leicht fünf- bis sechsstelligen Geldstrafen und Vertriebsverboten bis hin zur persönlichen Haftung der verantwortlichen Personen. Wer seine Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien nicht lizenziert, verstößt gegen geltendes Recht. Abmahnungen in diesem Zusammenhang wegen Wettbewerbsverstoß sind keine Seltenheit.

Die Entsorungslizenzierung ist für Onlinehändler verpflichtend. Daran führt kein Weg vorbei. Stellen sich also die Fragen:

  • „In welchem Umfang sind Angebote lizenzierungspflichtig?“
  • „Wie agiert man optimal bezüglich der Warenim- und -exporte?“ und 
  • „Wie stellt man maximale Kosteneffizienz in Bezug auf die Lizenzierung sicher?“ 

Denn bei der Wahl der Lizenzierungspartner in den verschiedenen Ländern, die ihre Leistungen zu unterschiedlichen Tarifen anbieten, gibt es Gestaltungsspielräume. Zudem sind die Regelungen von Land zu Land zum Teil sehr unterschiedlich.

Wann ist Onlinehandel lizenzierungspflichtig?

Wer beispielsweise Elektroartikel von ausländischen Produzenten in Deutschland über einen Online-shop anbietet, gilt als Erstinverkehrbringer und ist somit im Sinne der relevanten Verordnungen für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien verpflichtet die entsprechenden Lizenzgebühren im Rahmen der Entsorgungsrichtlinien zu entrichten.

Beispiel: Ein Onlinehändler für Unterhaltungselektronik, der elektrisches Spielzeug aus China über seine Onlineplattform anbietet, sprich importiert, unterliegt den Bestimmungen des ElektroG (Elektro-gesetz) für den Erstverkauf – also die Inverkehrbringung – des Produktes und der deutschen VerpackV (Verpackungsverordnung) sowohl für die Verkaufs- als auch eventuell für die Transportverpackung. Wird das Produkt inklusive Batterien ausgeliefert kommt zusätzlich das BattG (Batteriegesetz) für die Entsorgung der Altbatterien zur Anwendung.

Das reine Angebot reicht dabei schon aus, um die Verpflichtung zu begründen. Da eine zentrale Melde- und Registrierungsstelle auf europäischer Ebene nicht existiert, gibt es in Deutschland und auch in allen anderen europäischen Ländern nationale Einzelverpflichtungen in den genannten Bereichen.

Für Waren die in Deutschland hergestellt sind, gelten in den verschiedenen Ländern entsprechende Regelungen. Konkret heißt das: Wer seine Waren in Europa versendet, muss in vielen Ländern entsprechende Lizenzvereinbarungen treffen und die zu erwartenden Mengen deklarieren. Dabei sind die Regelungen und Verfahren in den einzelnen Ländern äußerst unterschiedlich. So kann es beispielsweise durchaus sinnvoll sein, bestimmte Regionen zu bevorzugen, da hier die Gebühren günstiger sind als in anderen Regionen. Nach dem ElektroG2 müssen inzwischen in den meisten Ländern zudem Bevollmächtigte mit Firmensitz in dem jeweiligen Land bestellt werden, wenn Elektrogeräte in dieses Land versendet werden.

Allein in der EU gibt es über 80 Verordnungen für Recycling, Entsorgung und Lizenzierung für Verpackungen, WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und Batterien. Die Anzahl der Rücknahmesysteme für diese Warengruppen liegt bei über 280. International gibt es über 100 unterschiedliche Verordnungen und über 300 unterschiedliche Systeme. Für viele Onlinehändler ergibt sich daraus ein Know-how und Ressourcenproblem. Meist ist es zudem wenig ökonomisch das erforderliche Spezialwissen inhouse aufzubauen und bereitzuhalten.



Kosteneffiziente Lösungen durch unabhängige Dienstleistung

Aufgrund der Unkenntnis der unterschiedlichen nationalen und themenspezifischen Bestimmungen, die sich zudem laufend ändern, werden daher häufig die Chancen einer kosteneffizienten Lösung vertan und unnötige Risiken eingegangen. Um dies zu vermeiden, steht die Deutsche Recycling als PreferredBusinessPartner den Verbandsmitgliedern des bevh europa- und weltweit als Ansprechpartner rund um Fragen zu umweltspezifischen Verpflichtungen hinsichtlich Recycling, Entsorgung und Lizenzierung zur Verfügung. Als konzern-, system-, entsorger- und branchenunabhängiges Unternehmen bietet die Deutsche Recycling GmbH Beratung, Analyse und operative Umsetzung für umweltspezifische Lösungen in den Themenfeldern Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien. Weitere Informationen unter www.deutsche-recycling.de

Über den Autor: 

Nils Röpke ist Geschäftsführer und Gründer der Deutsche Recycling GmbH. Der diplomierte Volkswirt startete 1996 beim Kölner Entsorgungsdienstleister Zentek GmbH & Co. KG, Betreiber des Dualen Systems Zentek. 2000 übernahm er die Bereichsleitung des Vertriebes bei Zentek und wurde zum Handlungsbevollmächtigten und 2004 zum Geschäftsführer sowie Sprecher der Geschäftsführung berufen. 2013 gründete er die Deutsche Recycling GmbH mit dem Fokus auf internationale Full-Service-Dienstleistungen für umweltspezifische Lösungen hinsichtlich Recycling, Entsorgung und Lizenzierung in den Bereichen Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien.