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WEBINAR mit HÄRTING Rechtsanwälte am 6. März: Rechtliche und strategische Fragen beim Schutz von Handelsmarken

verfasst von Stephanie Schmidt

Am 6. März um 10 Uhr haben Mitglieder und Preferred Business Partner des bevh erneut die Gelegenheit, an einem gemeinsamen Webinar von bevh und HÄRTING Rechtsanwälte teilzunehmen. Thema wird der Schutz von Handelsmarken sein.

Unter einer Handelsmarke verstand man lange Zeit eine Produktmarke, dh eine Marke, die im Einzelhandel für ganz bestimmte Produkte eingetragen wird. Seit einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahre 2005 etabliert sich die Handelsmarke auch als Dienstleistungsmarke. So hat der EuGH zugunsten der Baumarktkette „Praktiker“ entschieden, dass deren Name auch für die Dienstleistungen „Einzelhandel“ geschützt werden kann, Da der stationäre Einzelhandel aber auch der Onlinehandel immer serviceorientierter werden, gewinnt der Schutz von Dienstleistungsmarken an Bedeutung. Das geht bis hin zum Schutz von Store-Einrichtungen im stationären Handel. Wie das Markenrecht dem Rechnung tragen kann, ist Gegenstand des Webinars.

Im Webinar erfahren Sie mehr über den Sinn und die Eintragungsfähigkeit solcher Dienstleistungsmarken im Einzelhandel, über die richtige Markenstrategie, insbesondere die Erhaltung solcher Dienstleistungsmarken und ihren Nutzen bei Verletzungsfällen. 

Fabian Reinholz wird insbesondere folgende Themen ansprechen: 

  • Sinnvoller Markenschutz im Online-Handel – Essentielles und Überflüssiges 
  • Der Einzel- und Großhandel mit Waren als Dienstleistungsmarke und der Unterschied zur Produktmarke 
  • Markenschutz für das Ladenlokal oder den Flagshipstore – die Geburt einer neuen Markenform am Beispiel des Apple-Stores 

Hier können Sie sich für das kostenfreie Webinar anmelden.