Die nationalen Umsatzsteuergesetzgebungen stellen Händler vor große bürokratische Hürden und steigenden Aufwand im Rechnungswesen sowie der Compliance. Zudem erschweren die stark voneinander abweichenden Lieferschwellen und die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in ganz Europa kleinen und mittelständischen Unternehmen den Versand ins Ausland, da an dieser Stelle die sogenannte Versandhandelsregelung - die Besteuerung der Lieferung an Endverbraucher richtet sich nach dem Bestimmungsland - greift. Damit verbunden ist auch unmittelbar weiterer monetärer Aufwand, für zum Beispiel die Inanspruchnahme von Fiskalvertretungen im Bestimmungsland.
Diesen Umständen begegnet der One Stop Shop in weiten Teilen. Der bevh begrüßt ein europaweit einheitliches System, dass es allen Händlern nicht nur ermöglicht, einfacher in den internationalen Markt einzutreten, sondern auch weitestgehend unkompliziert ihren steuerlichen Pflichten nachkommen zu können. Hierfür bedarf es aber einer vollumfänglichen Funktionsfähigkeit. Es muss auch gewährleistet werden, dass sich Händler auf die Änderungen einstellen können und diesbezüglich Rechtssicherheit haben. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass die Idee des One Stop Shop nun mehr fast zehn Jahre zurückliegt und die derzeitige Umsetzung den Entwicklungen des Marktes, respektive dem Versandhandel, und somit dem E-Commerce, nicht mehr vollends gerecht werden kann. So sind Händler, die auf Marktplätzen oder Plattformen agieren und eine Fullfilment-Lösung in Anspruch nehmen, in der derzeitigen Fassung des OSS nicht berücksichtigt. Hier gilt es, schnellstmöglich nachzuarbeiten.
Zoll: "Neuerungen eCommerce - Änderungen für Post- und Kuriersendungen ab dem 1. Juli 2021"
EU-Kommission: "Neue E-Commerce-Vorschriften in der EU erleichtern Händlern das Leben und schaffen mehr Transparenz für Verbraucher"