Versorgung:

Postgesetz

Der bevh begrüßt, dass das in die Jahre gekommene Postgesetz modernisiert und an die aktuellen Herausforderungen der Branche und an die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher angepasst wird. 

Bei der Festlegung gesetzlicher Versorgungsvorgaben muss jedoch darauf geachtet werden, dass im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher die Qualität der Versorgung trotz aller Bemühungen beim Klimaschutz aufrecht erhalten bleibt. Dies betrifft beispielsweise die Haustürzustellung, die weiterhin der Standard sein muss und nicht zur Sonderleistung generiert werden darf. Besonders ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sind auf die Zustellung bis an die Haustüre angewiesen. Zudem ist eine konsolidierte Auslieferung der Pakete nachhaltiger, als zahlreiche Individualfahrten zur nächstgelegenen Paketstation.