Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 wurde eine Reform des deutschen Umsatzsteuergesetzes angestoßen. Über die Aufnahme einer Sonderregelung für Marktplatzbetreiber sollte neben neuen Dokumentationspflichten auch eine Haftungsregelung zulasten von Marktplatzbetreibern in Fällen, in denen die auf dem Marktplatz agierenden Unternehmen ihren jeweiligen Steuerpflichten nicht nachkommen, eingeführt werden. In enger Abstimmung mit den Mitgliedern der bevh-Fachgemeinschaft Marktplätze und Plattformen hat sich der bevh hierzu über mehrere schriftliche Stellungnahmen sowie als Sachverständiger im Deutschen Bundestag geäußert.