Nach EP-Vorstoß: bevh drängt zu One-Stop-Shop und Kleinstmengen-Ausnahme
Das Europäische Parlament hat sich im Rahmen des Environmental Omnibus dafür ausgesprochen, eine Regel wieder abzuschaffen, wonach kleine Händler beim Verkauf in andere EU-Staaten einen Bevollmächtigten benennen müssen. Die EPR-Pflicht soll dem Parlament zufolge ausgenommen werden bei Textilien, Batterien, Elektrogeräten, Verpackungen und Einwegkunststoffen. Für Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh, geht die Initiative noch nicht weit genug:
Für kleine Händler ist die geplante Erleichterung ein erster Lichtblick. Wir begrüßen, dass das Parlament unsere Stimme gehört hat, und hoffen auf eine schnelle Einigung in Brüssel. Die Zeit drängt, denn für viele Händler bedeutet die Bevollmächtigtenpflicht de facto ein Exportverbot. Die Aufhebung allein reicht jedoch nicht aus. Es braucht weitere Erleichterungen. Dazu gehört besonders die komplette Ausnahme für Kleinstmengen von sämtlichen EPR-Pflichten und die Einführung eines One Stop Shops für alle Meldepflichten.