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Keine Angst vor Fakeshops: So erkennt man Betrüger im Onlinehandel

Liebe Verbraucherinnen und Verbraucher,

die Weihnachtszeit rückt immer näher (und kommt doch immer so plötzlich!), und schon locken die ersten interessanten Onlineshops mit interessanten Angeboten. Wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, gibt es allerdings auch im E-Commerce vereinzelt „schwarze Schafe“. Gemeint sind damit Fakeshops, bei denen entweder Plagiate versendet werden, mit denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko einhergeht, oder es wird erst gar keine Ware versendet und auch der bereits gezahlte Kaufpreis nicht zurücküberwiesen.

Die Betrüger sind in der Regel zu bestimmten Anlässen oder Jahreszeiten besonders aktiv – immer dann, wenn die Menschen besonders viel bestellen, etwa vor den großen Feiertagen im Jahr. Auch Lieferprobleme im Handel können Fake Shops befeuern, wie das Beispiel Playstation 5 zeigt. Die Betrübger machen sich in diesen Fällen Engpässe bei stark nachgefragten Produkten zunutze, und täuschen deren Verkauf auf Fakeshops vor - nur dass die ersehnte Ware nie beim Kunden ankommt und das Geld für immer weg ist. Ein anderes Beispiel sind "Markennachahmer" wie das Beispiel New Yorker zeigt: Eigentlich besitzt der Modehändler New Yorker gar keinen Onlineshop in Deutschland, was vielen Kunden aber nicht bewusst ist. Betrüger nutzen diese Lücke aus und bauen einfach einen eigenen "Onlineshop", auf dem vermeintlich echte Artikel der Marke angeboten werden.



Damit Sie zwischen den unzähligen seriösen Onlineshops (beispielsweise denen aus unserer Mitgliederliste) Fakeshops erkennen und meiden können, möchten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Punkte und Identifikationsmerkmale von Fakeshops an die Hand geben:

1. Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale hat einen Fakeshop-Finder erstellt, mit dessen Hilfe Verbraucher schnell und einfach Onlineshops überprüfen können. Dabei müssen Verbraucher nur die URL des Shops angeben und sodann überprüft das Programm die Webseite auf Merkmale von Fakeshops. Das Ergebnis wird dem Verbraucher nach einer kurzen Wartezeit angezeigt. Unabhängig von diesem Angebot lohnt es sich aber auch, selbst einen kritischen Blick auf die weiteren Punkte zu werfen.

2. Domainname

Werfen Sie einen Blick auf den Domainnamen (www.xyz.de). Hat der Name Bezug zu dem Produkt, das Sie kaufen wollen oder gibt es gar keinen Zusammenhang? Wenn beispielsweise die Domain den Namen eines Anwalts, Steuerberaters oder Pflegeheims trägt, ist ein Angebot von Marken-Turnschuhen äußerst verdächtig.

Schauen Sie auch genau nach, dass der Name des Onlineshops keinen Schreibfehler enthält (Beispiel: „addidas“, statt „adidas“)

3. Impressum

Onlinehändler, die ihr Angebot auf Deutschland ausrichten, müssen ein Impressum bereithalten. In diesem Impressum machen sie Angaben zum Namen, Firmensitz, Kontaktmöglichkeiten und ggf. Handelsregister-Eintrag sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sind diese Angaben unvollständig oder zweifelhaft, nehmen Sie eine Gegenkontrolle vor. Überprüfen Sie die Adresse bei Kartendiensten und Streetview, geben Sie die Angaben zum Handelsregister bei www.handelsregister.de unter „normale Suche“ ein oder testen Sie die angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Achten Sie auch darauf, dass eine konkrete Person im Impressum als Verantwortlicher (Geschäftsführer, Kaufmann, Gesellschafter, etc.) benannt ist.

4. Datenschutzerklärung und AGB

Auch wenn Sie diese Texte nicht ganz durchlesen: kontrollieren Sie, ob diese beiden Texte überhaupt hinterlegt sind und in einem verständlichen Deutsch – also frei von Rechtschreib- und Grammatikfehler – sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es auf einen Fakeshop hinweisen.

5. Gütesiegel

Anbieter von Gütesiegeln prüfen, ob Onlineshops rechtliche Vorgaben einhalten und einen zufriedenstellenden Kundenservice anbieten. Besonders hervorzuheben sind dabei die Gütesiegel der Initiative D21, Trusted Shops, EHI und Datenschutz cert. Onlineshops, die sich einer Prüfung unterzogen haben, erkennt man an dem Siegel, welches sie im Onlineshop angeben. Hier steckt der Teufel aber im Detail: Wichtig ist, dass das Siegel im Onlineshop auch anklickbar ist und dann weitere Details zum Zertifikat einsehbar sind! Einzelne Fakeshops geben zwar ein vermeintliches Gütesiegel an – es ist jedoch nur eine reine Bilddatei und nicht anklickbar.

6. Warenangebot

Stöbern Sie etwas im Onlineshop und schauen sich auch die anderen Angebote einmal an. Fakeshops führen grundsätzlich eine von diesen beiden Strategien: entweder sind alle Produkte übertrieben reduziert und/oder das Angebot ist knapp, die Ware ist kaum noch verfügbar und dem Kunden wird das Gefühl vermittelt, schnell bestellen zu müssen.

7. Zahlarten

Im Onlineshop wird ein breites Spektrum an akzeptierten Bezahlarten beworben, im Bestellprozess selbst ist dann aber nur noch Vorkasse möglich. Gerade wenn Sie zum ersten Mal bei einem neuen Shop bestellen und sich unsicher sind, sollten Sie eine Bezahlart wählen, die Ihnen als Käufer auch einen Schutz gewährt (Beispiel: Kauf auf Rechnung, Paypal). Denn bei Zahlarten wie Vorkasse oder Kreditkarte haben Sie kaum die Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen.

Was sollten Sie tun, wenn das Angebot zu verlockend war und Sie doch bei einem Fakeshop bestellt haben?

1. Geld zurückholen

Überprüfen Sie, ob Sie nicht doch noch die Möglichkeit haben, die Überweisung rückgängig machen zu können. Die ist aber nur so lange möglich, wie das Geld noch nicht von Ihrem Konto abgebucht und dem anderen Konto gutgeschrieben wurde. Eine Überweisung zu einem anderen Kreditinstitut dauert in der Regel zwischen drei und 24 Stunden. In diesem Zeitraum kann Ihre Bank den Vorgang, meist gebührenpflichtig, stoppen. Es ist also Eile geboten!

2. Anzeige bei der Polizei

Sind Sie Opfer eines Online-Betrugs geworden, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer Polizei. Dies kann mittlerweile auch kontaktlos online unter https://online-strafanzeige.de erfolgen. Außerdem halten viele Landeskriminalämter (LKA) mittlerweile gute Informationsseiten zum Thema Fakeshops für Verbraucherinnen und Verbraucher bereit. Beispielhaft sei hier der Ratgeber Internetkriminalität des LKA Niedersachen genannt.

3. Bei Siegelmissbrauch: Mitteilung an den Gütesiegelanbieter

Haben Sie festgestellt, dass in dem Fakeshop eins der unter Punkt 5 genannten Siegel missbräuchlich verwendet wird, geben Sie gerne den Gütesiegelanbietern einen entsprechenden Hinweis. Die Anbieter Trusted Shops und EHI führen eigens eine Warn-Liste mit betrügerischen Onlineshops.

Wir wünschen eine stressfreie Weihnachtszeit und viel Erfolg beim Geschenkekauf!