Das Jahressteuergesetz 2020 wartet auf seine Verabschiedung. Neben vielen sehr wichtigen zur Entscheidungen anstehenden Änderungen sind leider auch weniger erfreuliche zu erwarten. So sind die neuen Bestimmungen für Betreiber elektronischer Schnittstellen (vormals Marktplätze und Plattformen) nicht nur für EU-weite Händler und für Händler aus Drittstaaten erheblicher Mehraufwand im Rechnungswesen, sondern auch für deutsche Händler. Lesen Sie hierzu ausführlich die Stellungnahme des bevh.