Das Jahressteuergesetz 2020 wartet auf seine Verabschiedung. Leider bedeuten die neuen Bestimmungen für Betreiber elektronischer Schnittstellen (vormals Marktplätze und Plattformen) nicht nur für EU-weite Händler und für Händler aus Drittstaaten, sondern auch für deutsche Händler erheblichen Mehraufwand im Rechnungswesen.