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EuGH erteilt deutscher Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente eine Absage - Jetzt weniger anstelle mehr Regulierung wagen!

verfasst von Christoph Wenk-Fischer

Der EuGH bringt es auf den Punkt: Wettbewerb tut auch dem Gesundheitswesen gut! Nachdem die Zulässigkeit von Boni bei verschreibungspflichtigen Medikamenten heute durch das höchste europäische Gericht bestätigt wurde, ist der deutsche Gesetzgeber in der Pflicht. Dass Versandapotheken, die Boni aus ihrer Gewinnmarge an Patienten weitergeben wollen und damit ganz erheblich zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beitragen, am Gängelband durch die Manege geführt werden, muss endlich ein Ende haben. In einem harmonisierten Binnenmarkt kann sich fairer Wettbewerb nur dann entfalten, wenn die Spielregeln für alle gleich sind. Festpreisbindung hierzulande, Höchstpreisbindung anderenorts – mit einem level playing field hat das nichts zu tun. Wenn die deutsche Politik jetzt nicht umgehend handelt, werden deutsche Versandapotheken im europäischen Wettbewerb ins Hintertreffen geraten.

Versandapotheken gewähren ein Höchstmaß an Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Sicherheit von Arzneimitteln zugelassener Versandapotheken ist identisch hoch wie bei Präsenzapotheken. Beide beziehen ihre Arzneimittel über dieselben Quellen - über den Großhandel bzw. über pharmazeutischen Unternehmer. Seit Einführung des zulässigen Versandhandels mit Arzneimitteln im Jahr 2004 sind keine Vorfälle bekannt geworden, die Zweifel an der Sicherheit dieses Vertriebsweges aufkommen lassen. Das Versandapothekenregister auf der Internetpräsenz des BMG sorgt an dieser Stelle für Transparenz und Verbrauchervertrauen.

Ein Verbot des Rx-Versands hätte für Patienten und Beschäftigte massive Folgen. Gerade im ländlichen Raum mit einer geringen Dichte an Präsenzapotheken und angesichts einer demographisch bedingten Zunahme der zu versorgenden Bevölkerungsschichten übernehmen Versandapotheken durch schnelle, oft sogar taggleiche Zustellungen eine zunehmend nicht mehr hinwegzudenkende Substitutionsfunktion. Eine flächendeckende Versorgung mit Arznei ist schon heute in Teilregionen ohne Versandapotheken faktisch nicht mehr leistbar und stünde zudem dem erklärten Willen der Patienten entgegen. Besonders chronisch Kranke und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen schätzen die Vorteile einer bequemen, diskreten Bezugsmöglichkeit im Wege des Online- und Versandhandel.

Deutsche zugelassene Versandapotheken sind immer an eine Präsenzapotheke gebunden und beteiligen sich über diese an den Not- und Nachtdiensten. Hinzu kommt, dass die gesamte Branche durch ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen geprägt ist, die erhebliche Investitionen zu schultern und zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen haben. Ein Verbot des Rx-Versandhandels würde gerade innovative Apotheker und die dort geschaffenen Arbeitsplätze bedrohen.

Deutsche Versandapotheken stehen für Verbraucherschutz, Arzneimittelsicherheit und fairen Wettbewerb. Ungeachtet der einem Verbot des Rx-Versands entgegenstehenden rechtlichen Bedenken würden Beschränkungen der Vertriebsmöglichkeit von verschreibungspflichtigen Medikamenten ein nicht mehr schließbares Loch in die medizinische Versorgungsdichte in Deutschland reißen.