Ein Gastbeitrag von Nils Röpke, Geschäftsführer und Gründer der Deutsche Recycling GmbH
Das Jahresende nähert sich. Mitten im Weihnachtsgeschäft muss jeder Distanzhändler eine lästige Pflicht erfüllen: die Verpackungsmengen, die im kommenden Jahr anfallen, schätzen und zur Lizenzierung anmelden. So jedenfalls verlangt es die Deutsche Verpackungsordnung. Wer als Online- oder Versandhändler in Deutschland Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, ist entsprechend der VerpackV verpflichtet, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen. Wer seine Verpackungen nicht lizenziert, verstößt gegen geltendes Recht. Es drohen Geldstrafen und Vertriebsverbote. Als Verpackung gilt alles, was nicht die Ware selbst ist – zum Beispiel Blister, Schachteln, Tüten, Dosen, Füllmaterial, Klebeband etc. Auch Versandverpackungen zählen zu den Verkaufsverpackungen und müssen lizenziert werden. Die Vorlizenzierung von Versandverpackungen durch Verpackungsmittellieferanten ist nicht mehr zulässig. Auch wenn manche Verpackungsmittellieferanten noch immer vorlizenzierte Verpackungen anbieten.
Für Transportverpackungen ist die Lizenzierung ebenfalls Vorschrift: Wenn Vertreiber Paletten, Kartonagen, Folien oder ähnliches einsetzen, um ihre Waren zu Wiederverkäufern zu transportieren, verpflichtet sie die VerpackV zur Rücknahme und Verwertung. Die Verordnung sieht vor, dass Hersteller oder Vertreiber Transportverpackungen zurücknehmen bzw. verwerten und damit ihre Produktverantwortung tragen. Gängige Praxis jedoch ist, dass die belieferten Wiederverkäufer diese Aufgabe übernehmen und dafür einen Rechnungseinbehalt vornehmen. Das ist nicht im Sinne der Verordnung und meist auch teuer.
Länderspezifische Verordnungen und Rücknahmesysteme
Nun beschränken die meisten Distanzhändler ihr Vertriebsgebiet nicht nur auf Deutschland. Auch auf europäischer und internationaler Ebene gibt es die Verpflichtung zu Rücknahme und Recycling – allerdings sind die Richtlinien höchst unterschiedlich. In Europa muss die Packaging Waste Directive 94/62/EC befolgt werden, international gelten wieder andere Regelungen. Es gibt keine europaweite oder internationale zentrale Melde- und Registrierungsstelle. Zudem werden die Verpackungsrichtlinien selbst innerhalb der EU durch jeweils länderspezifische Lizenzierungsmodelle umgesetzt.
Der Export birgt deshalb zahlreiche Risiken. Ein Beispiel: Ein Fernabsatzhändler bezieht Waren in Deutschland, deren Verkaufsverpackungen bereits lizenziert sind. Wenn er sie ins Ausland verkauft, gilt er dort als Erstinverkehrbringer. Die Verpackungen sind zwar in Deutschland lizenziert, aber nicht automatisch im Ausland. Dort ist der Fernabsatzhändler für die Lizenzierung verantwortlich.
Was können Verstöße gegen die jeweiligen nationalen Lizenzierungsgesetze und –verordnungen als wirtschaftliches Risiko bedeuten? Zusätzlich zu eventuellen strafrechtlichen Folgen für die Verantwortlichen sind z.B. in England bis zu 5000 Pfund Strafe möglich, in Spanien jedoch zwischen € 6000 und € 600.000. In Frankreich wird ein Verstoß gegen die Verpackungslizenzierung mit bis zu € 7500 je in Verkehr gebrachter Tonne Verpackungen sanktioniert, in Italien hingegen pauschal mit bis zu € 42500 und dem 6fachen der Lizenzgebühren.
Über die Deutsche Recycling GmbH
Die Deutsche Recycling GmbH ist ein Full-Service-Dienstleister und betreut branchenübergreifend Produzenten, Händler und Direktversender bei der internationalen und nationalen Entsorgungslizenzierung. Als konzern-, system-,entsorger- und branchenunabhängiges Unternehmen bietet die Deutsche Recycling GmbH Beratung, Analyse und operative Umsetzung für umweltspezifische Lösungen hinsichtlich Recycling, Entsorgung und Lizenzierung in den Themenfeldern Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien.
Im Rahmen eines Compliance Checks bietet das Unternehmen seinen Partnern die Analyse der firmenspezifischen Verpflichtungen und Kostenstrukturen für den deutschen sowie für internationale Märkte in den genannten Themenfeldern an.
Darauf aufbauend kümmert sich das Unternehmen um die rechtssichere, effiziente und kostenoptimale operative Abwicklung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben wie Registrierung, Lizenzierung, Kommunikation, Reporting, Rechnungsprüfung etc.
Über die internationalen Dienstleistungen hinaus bietet der Full-Service-Dienstleister aus Köln Rücknahmesysteme und Komplettlösungen für Elektro-Altgeräte und Transportverpackungen in Deutschland an. Zudem fungiert die Deutsche Recycling gemäß ElektroG2 als Bevollmächtigter für Distanzhändler bei grenzüberschreitendem Vertrieb in ausgewählten Zielländern.
Über den Autor:
Nils Röpke ist Geschäftsführer und Gründer der Deutsche Recycling GmbH. Der diplomierte Volkswirt startete 1996 beim Kölner Entsorgungsdienstleister Zentek GmbH & Co. KG, Betreiber des Dualen Systems Zentek. 2000 übernahm er die Bereichsleitung des Vertriebes bei Zentek und wurde zum Handlungsbevollmächtigten und 2004 zum Geschäftsführer sowie Sprecher der Geschäftsführung berufen. 2013 gründete er die Deutsche Recycling GmbH mit dem Fokus auf internationale Full-Service-Dienstleistungen für umweltspezifische Lösungen hinsichtlich Recycling, Entsorgung und Lizenzierung in den Bereichen Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien.