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E-Commerce im Wahlkampf – Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des bevh (Frage 3 von 5)

verfasst von Sebastian Schulz

Der Wahlk(r)ampf neigt sich seinem Ende zu. Bezogen auf die für die deutsche E-Commerce-Branche relevanten Themen hat unsere Sichtung der relevanten Wahlprogramme ein recht eindeutiges Bild ergeben. Während bei den einen der Themenkomplex Digitalisierung einen hohen Stellenwert genießt und hier v.a. die Chancen herausgearbeitet werden, zeichnen sich andere (weiterhin) als Bedenkenträger aus. Einzelaspekte der Digitalisierung im Handelsumfeld, aber auch andere Themen, die die Online- und Versandhandelsbranche bewegen, blieben in den Wahlprogrammen wiederum vollständig unberücksichtigt.

Wir haben deshalb noch einmal nachgefragt. Unsere Wahlprüfsteine wurden mittlerweile von allen angeschriebenen Parteien beantwortet. Hier nun die Antworten im Original und unkommentiert:

Frage 3: Wo liegen nach Ihrer Einschätzung die Gründe für die oftmals beklagte „Verödung der Innenstädte“? Welche Gegenmaßnahmen kann der Bund Ihrer Einschätzung nach treffen und wofür wird sich Ihre Partei in diesem Zusammenhang in der 19. Wahlperiode einsetzen?

Antwort CDU:

Die Attraktivitätssteigerung unserer Innenstädte mit dem Ziel einer vielfältigen Geschäftswelt und einem angenehmen Wohnumfeld sehen CDU und CSU als eine Daueraufgabe. Die Menschen erwarten saubere und sichere Städte mit einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Dies haben wir fest im Blick und wollen zudem Antworten auf langfristige Herausforderungen der Zukunft von Städten geben. Für uns ist die umfassende Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Grundlage für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen die richtigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Unternehmen und Gründer in den Städten erfolgreich sind. Wir treiben Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung und Innovationen voran. Wir fördern die erfolgreiche Entwicklung unserer Städte als Kultur- und Kreativstandorte. Denn Bildung und Kultur sind bedeutende Standortfaktoren. Mit der Digitalisierung können Produktions- und Wertschöpfungsketten zurück in die Stadt ziehen. Insbesondere neue Technologien der Industrie 4.0, wie z. B. der 3D- Druck, ermöglichen eine umweltfreundliche, dezentrale Produktion von hochwertigen Gütern in der Innenstadt. Diese Entwicklungen wollen wir fördern. Das von der unionsgeführten Bundesregierung eingeführte „Urbane Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung schafft hier bereits ausreichend Flexibilität. Denn wir wollen die nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege. Arbeiten, Wohnen und Wohlfühlen wollen wir zusammenbringen. Die weitere Schaffung zentrumsnahen Wohnraums wird zudem zusätzliche Kaufkraft und Belebung in die Innenstädte bringen.

Städtisches Grün macht das Leben in der Stadt attraktiver und lebenswerter. Es verringert extreme Hitze oder Kälte, versorgt die Stadt mit Frischluft und fungiert als Ort der Begegnung. Wir wollen das Grün in der Stadt stärken und dies stärker in die Stadtentwicklungsprogramme einbeziehen. Die Städtebauförderung wollen wir als bewährtes und erfolgreiches Instrument weiterführen und fortentwickeln.

Antwort SPD:

Städte sind seit jeher Zentren wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Aktivitäten und seit über 10 Jahren erfreuen sich Großstädte und das (inner-)städtische Wohnen wieder einer neuen Attraktivität. Von dieser Entwicklung profitieren vor allem bestimmte Groß- und Universitätsstädte, touristische Zentren sowie die umliegenden Regionen. Zugleich weisen aber viele deutsche Kommunen einen Verlust an Einwohnern und an Kaufkraft auf. Die Gründe hierfür sind je nach Stadt und Region vielfältig. Zumeist gehen diese Schrumpfungsprozesse einher mit einer Verödung der Innenstädte.
Hauptursache für diesen Prozess ist, neben individuellen Gründen, der tiefgreifende Strukturwandel des Einzelhandels, der durch den stetigen Wandel an Betriebsformen gekennzeichnet ist. Das drückt sich u.a. aus im Rückgang der Marktanteile der Warenhäuser, in der Zunahme von Shoppingcentern oder im Umzug derer auf die „grüne Wiese“ aus. Ebenso haben die Zunahme der Fachmärkte und das starke Wachstum des Online-Handels den Strukturwandel beeinflusst. Hier muss die die Politik in der Kommune, im Kreis und in dem jeweiligen Bundesland gegensteuern. Die Gestaltung und Entwicklung von Ortskernen und City-Zentren obliegt den Städten und Gemeinden als Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Die Erhaltung lebendiger Ortskerne ist zu einer besonderen strategischen Aufgabe geworden, die das Zusammenwirken aller Akteure erfordert. Darüber hinaus gewinnen interkommunale Kooperationen und die aktive Einbindung lokaler Akteure in kommunale Entwicklungskonzepte an Bedeutung, weil so die Maßnahmen zur Stärkung der Innenstädte besser aufeinander abgestimmt werden. Städte und Gemeinden können eine strategische Planung zur Steuerung der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, zur Nachverdichtung auf ungenutzten oder reaktivierten Flächen und zur verbesserten interkommunalen Zusammenarbeit vornehmen.
Weitere Aufgabenfelder auf kommunaler Ebene betreffen das Stadt- und Citymarketing, das zur Herausbildung regionaler Marken im Einzelhandel und eines „Wir“-Gefühls bei Bewohnern einer Stadt beitragen kann. Es geht darum, den Erlebnisfaktor Innenstadt herauszustellen und gemeinsam mit der öffentlichen Hand über die Planungsentscheidungen und Dialogprozesse mit den Immobilienbesitzern, einen attraktiven Mix an Branchen und Geschäften herbeizuführen. 

Die Attraktivität eines Zentrums bestimmt sich auch durch seine Erreichbarkeit. Deshalb muss vor Ort über Parkplätze, Parkleitsysteme und eine attraktive Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr zur Belebung der Innenstädte entschieden werden.
Die Bundesländer, die seit vielen Jahren die Kompetenz für Entscheidungen über Ladenschlusszeiten übernommen haben, können im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen weitere Impulse für eine Abmilderung der als Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Online-Handel empfundenen Öffnungszeiten sorgen. Eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten ist aufgrund des erforderlichen Schutzes der Beschäftigten im Einzelhandel allerdings nicht möglich und wird von uns auch nicht befürwortet.

Mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern haben Städte und Gemeinden darüber hinaus ein wirkungsvolles Instrument, um die notwendigen städtebaulichen Anpassungen aufgrund der Auswirkungen der ökonomischen und demografischen Veränderungen vornehmen zu können. Mit den Stadtumbauprogrammen Ost und West der Städtebauförderung stehen 260 Mio. Euro zur Verfügung. Auch das Städtebauprogramm „Kleinere Städte und Gemein-den“ mit 70 Mio. Euro sichert die örtlichen Versorgungsfunktionen dauerhaft und bedarfsgerecht. 110 Mio. Euro fließen in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ mit der die Nutzungsvielfalt, die stadtbaukulturelle Substanz und Funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und der kulturelle Reichtum der Zentren erhalten und wieder entwickelt wird. Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte, die wir fortsetzen und ausbauen wollen. Darüber hinaus wollen wir strukturschwache oder im Wandel befindliche Regionen zielgenau fördern. Die bewährte Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ werden wir für bessere wirtschaftliche Perspektiven in städtischen und ländlichen Regionen in ganz Deutschland weiterentwickeln. Forschung und Innovation, Breitbandausbau und die Fachkräftesicherung sollen in Zukunft ebenfalls gefördert werden. Zudem wollen wir die regulären Wirtschaftsförderprogramme für die strukturschwachen Regionen öffnen, wovon dann auch kleine Unternehmer und Geschäfte profitieren. So bleiben die Regionen lebendig. Lebendige Ortszentren mit entsprechender Infrastruktur sind wichtig für die Attraktivität dieser Gegenden. Städte und Gemeinden müssen jedoch die Rahmenbedingungen für attraktive Innenstädte und Stadtteilzentren vor allem selbst positiv gestalten. Es liegt in ihrem Ermessen, Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren attraktiv zu machen. Die Instrumente der kommunalen Bauleitplanung und der Raumplanung nehmen dabei eine zentrale Rolle ein. Mit der Stärkung der Innenentwicklung im Rahmen des Baugesetzbuchs hat der Bund wichtige Weichen gestellt. Das Stärken der Wohnfunktion in den städtischen Zentren ist ein wichtiger Ansatz, um Innenstädte attraktiver zu gestalten. Hierzu haben wir mit der Schaffung der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ verbesserte Möglichkeiten der Nachverdichtung in Innenstädten für Städte und Kommunen geschaffen. Damit wird eine höhere Bebauungsdichte möglich und neues Bauland durch Bebauung von Brachflächen und Schließen von Baulücken eingespart.

Antwort FDP:

Das Einkaufsverhalten der Menschen hat sich verändert. Immer mehr Menschen shoppen online, anstatt in die Innenstadt zu gehen. Damit Innenstädte wieder an mehr Attraktivität gewinnen, braucht der stationäre Handel gegenüber der Online-Konkurrenz faire Wettbewerbsbedingungen. Wie auch die Online-Händler sollten die traditionellen Ladengeschäfte die Chance haben, ihre Waren rund um die Uhr zu verkaufen. Jedes Geschäft soll demnach selbst entscheiden können, wann es öffnet und schließt. Das allgemeine Verkaufsverbot für den Einzelhandel an Sonntagen wollen wir Freie Demokraten aufheben.

Antwort Bündnis90/Die Grünen:

Innenstädte veröden vor allem dort, wo immer neue Bau- und Einkaufsgebiete im Außenbereich ausgewiesen werden und zu wenig auf die Belebung von Ortskernen geachtet wird oder - oft aus finanziellen Gründen - geachtet werden kann. Die Bundesregierung hat mit der Schaffung des §13b im BauGB diese Ausweisung leider vereinfacht. Damit wird der Verödung der Innenstädte Vorschub geleistet. Wir geben der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung. Deshalb wollen wir den §13b wieder aus dem BauGB streichen. Wir plädieren zudem für die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für die regionale Daseinsvorsorge, die Bund und Länder gemeinsam planen und finanzieren. So können vor allem finanzschwache Kommunen wieder attraktiver gestaltet werden.

Antwort Die Linke:

Viele Einzelhändler*innen können im Preiskampf mit Vollsortimentdiscountern (VSD) nicht mithalten. VSD unterliegen einem baulichen Marktkonzept, welches oftmals nicht in die Innenstädte und ihre Baustruktur passt. Stattdessen wird auf der „grünen Wiese“ am Stadtrand gebaut.
DIE LINKE setzt sich für eine den Bestand nicht belastende Verdichtung in Kommunen, gegen Zersiedelung und zusätzliche außerörtliche Versiegelungen ein. VSD sollten sich stärker der schon vorhandenen Baustruktur in den Innenstädten anpassen. EU- Fördermittel, wie aus EFRE und ELER, sollten vor allem für innerörtliche Entwicklungen eingesetzt werden. Städtebauförderprogramme und Denkmalschutzförderungen ebenso. DIE LINKE setzt sich für den Erhalt der Förderprogramme ein und möchte die Förderbedingungen mehr dem Bedarf in den kommunalen Innenbereichen, also auch den Innenstädten, anpassen. Modernisierungen und Verdichtungen von Innenstädten machen diese wieder attraktiv und fördern somit den Einzelhandel.