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E-Commerce im Wahlkampf – Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des bevh (Frage 1 von 5)

verfasst von Sebastian Schulz

Der Wahlk(r)ampf neigt sich seinem Ende zu. Bezogen auf die für die deutsche E-Commerce-Branche relevanten Themen hat unsere Sichtung der relevanten Wahlprogramme ein recht eindeutiges Bild ergeben. Während bei den einen der Themenkomplex Digitalisierung einen hohen Stellenwert genießt und hier v.a. die Chancen herausgearbeitet werden, zeichnen sich andere (weiterhin) als Bedenkenträger aus. Einzelaspekte der Digitalisierung im Handelsumfeld, aber auch andere Themen, die die Online- und Versandhandelsbranche bewegen, blieben in den Wahlprogrammen wiederum vollständig unberücksichtigt.

Wir haben deshalb noch einmal nachgefragt. Unsere Wahlprüfsteine wurden mittlerweile von allen angeschriebenen Parteien beantwortet. Hier nun die Antworten im Original und unkommentiert:

Frage 1: Wie positioniert sich Ihre Partei zu der Frage der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach § 5 Tarifvertragsgesetz im Bereich des Handels? Erschiene es Ihres Erachtens als rechtlich zulässig sowie als gesellschaftlich sinnvoll die sich strukturell voneinander unterscheidenden Anforderungsprofile an Beschäftigung im stationären Handel einerseits und im Online- und Versandhandel andererseits über einen einheitlich und allgemein geltenden Tarifvertrag zu regeln?

Antwort CDU:

Wir haben in Deutschland gute Erfahrungen mit der Zusammenarbeit von Tarifpartnern, also Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zum Wohle der Beschäftigten und der wirtschaftlichen Entwicklung gemacht. Darum beneiden uns viele andere Länder in Europa. Wir wollen die Tarifautonomie, die Tarifpartnerschaft und die Tarifbindung stärken und ermutigen. Dazu haben wir in der aktuellen Legislaturperiode die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen erleichtert. 


Antwort SPD:

Die Weiterentwicklung einer arbeitsteiligen Wirtschaft und der daraus resultierenden veränderten Arbeitswelt bedeuten für die Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern neue Herausforderungen. Die Abkehr vom Verbandstarifvertrag vollzieht sich nicht nur auf der individuellen Ebene der Unternehmen, sondern ist auch auf der Verbandsebene festzustellen. Die Stärkung der Tarifbindung ist ein zentrales Anliegen unserer Partei. Aufgrund der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie kann der Staat zur Steigerung der Tarifbindung lediglich Anreize setzen. Die Sozialpartner sind für den Abschluss von Tarifvereinbarungen zuständig. Durch eine stärkere Tarifbindung würden die Beschäftigung im Bereich des stationären Handels, sowie die Beschäftigung im Online- und Versandhandel aufgewertet. Die Schaffung eines einheitlichen Tarifvertrags für diesen Bereich ist ein großes Projekt.
Soweit eine Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags angestrebt wird, setzt diese voraus, dass der Tarifvertrag erstreckungsfähig ist.

Antwort FDP:

Wir Freie Demokraten verteidigen einen flexiblen Arbeitsmarkt, die Tarifautonomie und die ihr zugrundeliegende Koalitionsfreiheit. Es ist Sache der Tarifpartner, Arbeitsbedingungen in ihrer Branche zu regeln. Von großer Bedeutung ist, dass die Bindung an Tarifverträge auf Freiwilligkeit beruht. Das heißt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich im Regelfall auch gegen einen Tarifvertrag entscheiden können müssen. Die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags sollte demgegenüber immer eine Ausnahme darstellen und bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Ohne einen entsprechenden Antrag der Tarifpartner erscheint die Notwendigkeit einer Allgemeinverbindlichkeit im Bereich des Handels ohnehin als nicht gegeben.

Antwort Bündnis90/Die Grünen:

Wir wollen das Tarifsystem stärken und begrüßen daher Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen, sofern sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen. Da die bisher häufig am Veto eines Spitzenverbandes scheitern, wollen wir den Tarifausschuss um die betroffenen Branchenverbände erweitern und damit dem Mehrheitsprinzip Geltung verschaffen. Ob und wie das abzugrenzen ist, liegt ausschließlich in der Verantwortung der Tarifparteien. 

Antwort Die Linke:

Wichtig ist, dass ein einheitlicher Tarifvertrag nicht die Situation der Beschäftigten weiter verschlechtert, sondern verbessert. Jeder Sechste ist im Online- und Versandhandel geringfügig beschäftigt. Bei unter 25-Jährigen ist es mehr als jeder Dritte. Im Einzelhandel hat die Tarifbindung in den vergangenen Jahren weiter abgenommen. Während die Umsätze im Einzelhandel und Onlinehandel steigen, verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Die Tarifbindung der Betriebe erodiert und immer weniger Beschäftigte fallen unter den Schutz eines Tarifvertrages. Immer mehr Beschäftigte arbeiten zu Niedriglöhnen und müssen aufstockende Leistungen beziehen. Atypische Arbeitszeiten nehmen zu und haben sich verstetigt. DIE LINKE setzt sich dafür, dass Tarifverträge für alle Beschäftigten einer Branche gelten. Sie müssen allerdings gute Arbeitsbedingungen und einen gerechten Lohn garantieren. Dem wirkt beispielsweise das so genannte Tarifstärkungsgesetz der noch amtierenden Arbeitsministerin Nahles entgegen, weil es Arbeitgeberverbänden bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung ein Vetorecht einräumt. Die Blockade der Arbeitgeberverbände bei der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen begründet u.a. das starke Wachstum der Beschäftigung im Niedriglohnsektor – Online wie Offline.