Im Rahmen unseres virtuellen Veranstaltungsformats „Drei Fragen an…“ traf sich das Netzwerk Nachhaltigkeit und die Arbeitsgemeinschaft Public Affairs zum Austausch über die kürzlich erschienenen EU-Gesetzesvorschläge im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Als Gast mit dabei war Dr. Ulf Jaeckel, Leiter des Referats G II 2 „Nachhaltiger Konsum, Produktbezogener Umweltschutz“ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Er ist für die Positionierung der Bundesregierung zu den erschienenen EU-Gesetzesentwürfen zur Kreislaufwirtschaft und deren Umsetzung in Deutschland zuständig.
Dr. Jaeckel gab der Runde einen Überblick über die sogenannte Sustainable Product Initiative (SPI bzw. den Vorschlag zur Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte) und ihre Bedeutung für den Online- und Versandhandel. Er betonte, die SPI habe die Ressourcenschonung zum Ziel und diene der Umsetzung des European Green Deals sowie des Circular Economy Action Plans. Auch Transparenz im B2B- und B2C-Bereich innerhalb der Lieferkette und gegenüber den KonsumentInnen spiele eine wichtige Rolle, zudem solle der Binnenmarkt gestärkt werden. Die SPI werde die Ökodesign-Richtlinie ersetzen. Außerdem beinhalte sie einen stark ausgeweiteten Geltungsbereich: Vom Rohstoff bis zur Abfallverwertungsphase werde alles in einer Produktverordnung geregelt. Im Entwurf würden Aspekte der Kreislaufwirtschaft nun stärker betont. Auch sei die Rede von einem digitalen Produktpass für alle Produktgruppen, welcher produktspezifisch sein solle. Wie dieser aussehen solle, sei noch nicht klar. Außerdem solle das Label der SPI generell Nachhaltigkeitsinformationen enthalten. Dazu könne beispielsweise auch gehören, wie lange ein bestimmtes Produkt halten müsse und welche Materialien es enthalte. Möglich wäre das z.B. mit Hilfe eines QR-Codes. Darüber hinaus beinhalte die SPI Transparenzpflichten und ein mögliches Verbot der Entsorgung unverkaufter Produkte.
Anschließend kamen wir zum Thema„Right to Repair“: In welchem Zusammenhang steht die SPI mit dem geplanten Recht auf Reparatur und dem Gesetzesvorschlag zu Green Claims bzw. anderen EU-Gesetzesvorhaben?
Dr. Jaeckel betont, dass es das Ziel sei, die KonsumentInnen zu stärken. Deshalb werde die SPI auch von einem Vorschlag zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel flankiert. Es sollen beispielsweise Informationen über die Reparierbarkeit und die Haltbarkeit für alle Waren sowie eine kostenlose Softwareaktualisierung sicher- bzw. bereitgestellt werden. Außerdem solle darauf geachtet werden, irreführende Umweltaussagen zu verhindern und VerbraucherInnen in Bezug auf den grünen Wandel zu stärken. Hierfür sollen nur valide Siegel verwendet werden, wobei Kriterien notwendig seien, die eingehalten werden müssen, wenn bestimmte Siegel verwendet werden. Diese werden in einem Gesetzesvorschlag zu Green Claims festgelegt. Zum Recht auf Reparatur selbst werde Ende des Jahres ebenfalls ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission erwartet.
Die dritte und letzte Frage war besonders für HändlerInnen interessant: Was sind die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung und auf welche weiteren Vorhaben sollen sich HändlerInnen einstellen?
Dr. Jaeckel gab den Tipp, sich auf das mit großer Sicherheit kommende Recht auf Reparatur einzustellen. Auch darf die Stärkung der Reparaturinfrastruktur nicht zu kurz kommen, die auch auf nationaler Ebene vorangetrieben werde. Dr. Jaeckel weist darauf hin, dass es wichtig sei, den Wert von Materialien im Bewusstsein von Wirtschaft und VerbraucherInnen zu stärken, sodass diese besser im Kreislauf geführt werden können und die Gewährleistung für größere Geräte zu flexibilisieren.