Die EMOTA hat die Ergebnisse der Experten-Analysen von EU-Kommission und OECD zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft begrüßt. Die Analyse-Resultate beinhalten Steueraspekte, die auch für den E-Commerce relevant sind wie:
- Kein Sondersteuerrecht für die digitale Wirtschaft, d.h. derzeit gültige Bestimmungen werden an Besonderheiten der digitalen Wirtschaft angepasst.
- Neutralität und Vereinfachung von Steuervorschriften und Beseitigung von (Steuer)Hemmnissen im Binnenmarkt.
- Die MwSt-Regelung muss sich nach dem Bestimmungslandprinzip richten, d.h. die Umsatzsteuer wird dann in dem Land entrichtet, wo das Unternehmen ansässig ist. Zur Umsetzung wird eine zentrale Anlaufstelle (Mini-One-Stop-Shop) für die Unternehmen eingerichtet. In Deutschland gilt diese Regelung bereits ab 1.1.2015 (siehe BLOG vom 11.7.2014).
- Keine MwSt-Befreiung von Kleinsendungen aus dem EU-Ausland. Die MwSt-Befreiung von Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern soll deshalb abgeschafft werden, um für die EU-Unternehmen gleiche Ausgangsbedingungen schaffen.
- Eine gemeinsame Position der EU-Mitglieder zur Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung gem. BEPS-Aktionsplan wird empfohlen. Wichtige BEPS-Inhalte sind u.a. die weltweite Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und des schädlichen Steuerwettbewerbs sowie die Überarbeitung der Verrechnungspreisvorschriften.
Die EMOTA hat zu diesen Erkenntnissen ein Positionspapier verfasst und den politischen Entscheidungsträgern (EU-Kommission, EU-Parlament, EU-Präsidentschaft und OECD) eingereicht. Ein Vorschlag der EMOTA ist, künftig Vertreter der E-Commerce-Branche in das Thema Besteuerung mit einzubeziehen. Eine Beteiligung könne, so die EMOTA, in der Steuerpolitik bei neuen Markt- und Technologieentwicklungen (wie digitale Währung und online-sharing economy) von Vorteil sein. Das Thema „Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ steht bei der EMOTA auch auf der Agenda der 6th European eCommerce Conference am 18.11.2014 in Brüssel.
EU-Kommission und OECD prüfen derzeit alle eingereichten Stellungnahmen auf notwendige Anpassungen, um zu gegebener Zeit ein einheitliches politisches Konzept für die digitale Wirtschaft beschließen zu können. Im nächsten Schritt wird die OECD im Oktober 2014 ihren neuen Bericht veröffentlichen und die EU-Kommission plant bis 2016 das One-Stop-Shop-System für die Besteuerung umzusetzen.