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Die E-Commerce Sektoruntersuchung der Europäischen Kommission

verfasst von Stephanie Schmidt

Im Laufe des Monats Juli hat die Kommission die Fragebögen für Retailer zur E-Commerce Sektoruntersuchung versandt. Die Frist für die Beantwortung liegt in der ersten Septemberhälfte. Insgesamt sollen etwa 500 Einzelhändler in Deutschland einen Fragebogen bekommen haben. Die Fragebögen an Platfformen sollen im August versendet werden. Hersteller und Lieferanten sollen ihre Fragebögen erst nach Auswertungen der Antworten aus dem Einzelhandel erhalten.

Der bevh hat hierzu für die Mitglieder am 24. Juli 2015 zusammen mit Susanne Zühlke, Kartellrechtsspezialistin von E&Z Rechtsanwälte in Brüssel, ein Webinar durchgeführt. Darüber hinaus haben wir ein FAQ zusammengestellt.  Präsentation und FAQ stehen hier zur Verfügung.  Darüber hinaus können wir Mitgliedern bei Interesse auf Anfrage auch einen Mitschnitt der Präsentation zur Verfügung stellen. Soweit bei der Beantwortung Fragen entstehen sollten, stehen wir für die Beantwortung gern zur Verfügung.

Eine Sektoruntersuchung dient dazu, die wettbewerbliche Sitaution in einem konkreten Sektor näher aufzuklären und Geschäftspraktiken auf ihre Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht zu untersuchen. Stellt die Kommission im Rahmen dieser Untersuchung individuelle Kartellrechtsverstöße fest, dann kann sie im Weiteren auch Verfahren gegen einzelne Unternehmen eröffnen und auf Abstellung dringen sowie unter anderem auch erhebliche Bußgelder verhängen. Die Kommission kann im Rahmen einer Sektoruntersuchung im Wesentlichen auf dieselben Befugnisse zurückgreifen, die ihr auch für Kartelluntersuchungen zur Verfügung stehen.

Hier wird die Kommission sicher alle denkbaren vertraglichen Absprachen zwischen Wettbewerbern sorgfältig analysieren. Das Hauptaugenmerk liegt allerdings auf Vereinbarungen zwischen Lieferanten, Marktplätzen und Preisvergleichsanbietern auf der einen Seite und Einzelhändlern auf der anderen Seite. Hier untersucht die Kommission insbesondere: 

  1. Sämtliche Preis-, Mengen- oder sonstige Absprachen, mit denen Lieferanten Einzelhändlern Endverkaufspreise oder – konditionen vorgeben;
  2. Vertragsbedingungen, die zwischen Online und Offlineeinzelhandel ohne sachlichen Grund unterscheiden;
  3. Vertragsbedingungen, die zwischen Inlands- und Exporteinzelhandel ohne sachlichen Grund unterscheiden;
  4. Maßnahmen, die Exporte ins EU-Ausland behindern, das so genannte „Geo-Blocking“;
  5. Bestpreispreis oder ähnliche Verpflichtungen bei Plattformen bzw. Preisvergleichsinstrumenten. 

Unternehmen, die einen Fragebogen erhalten haben, haben grundsätzlich eine Pflicht, diesen vollständig, richtig und fristgerecht zu beantworten. In diesem Zusammenhang kann es ratsam sein, vorab prüfen zu lassen, ob die beschriebenen Geschäftspraktiken mit dem Kartellrecht in Einklang stehen.

Weitere Informationen sind in unserem FAQ zusammengfasst. Die einzelnen Fragen, Antwortmöglichkeiten und Risiken werden darüber hinaus in dem Webinar im Detail aufgegriffen. Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen der bevh oder Frau Zühlke von E&Z Rechtsanwälte selbstverständlich gern zur Verfügung.