Statements:

#dayofnoreturn oder die unbedeutende Bedeutsamkeit eines 1. Juli

Mit dem 1. Juli 2021 nahm die Umsetzung des EU-Mehrwertsteuer-Pakets ihre nächste Stufe. Aus dem einstigen „Mini One Stop Shop“ werden „One Stop Shop“ und „Import One Stop Shop“ – die neuen Besteuerungsverfahren für den grenzüberschreitenden Handel mit Endverbrauchern in der EU.

Was seit 2015 für elektronische Dienstleistungen im Rahmen des MOSS galt, wird somit zum “großen Geschwister“ für physische Waren – (I)OSS. National geltende Lieferschwellen fallen weg, versteuert wird nun direkt dort, wohin geliefert wird. Im Rahmen des OSS werden die europäischen Umsätze mit Endverbrauchern dadurch nur noch in einem Staat (EU-Mitgliedsstaat) gemeldet (Dtl.: BZSt) und Steuern abgeführt. Nationale Registrierungen entfallen. Nur wenige und nur sehr kleine Händler können sich die ab Juli geltende paneuropäische Lieferschwelle von 10.000 Euro zu Nutzen machen. Hierzu äußert sich Birgit Janik vom bevh:

Auch wenn die mit zeitlicher Verzögerung stattgefundene Umsetzung des OSS generell Zuspruch erfährt, hängen dennoch Regenwolken über dem Zuckertütenfest. Die Idee hinter dem M(I)OSS wurde vor mehr als zehn Jahren geboren. Im Verlauf dieses Jahrzehnts hat sich der Markt allerdings rasanter in seinen Strukturen und Umsätzen entwickelt, als es das Paket berücksichtigt. Der Gesetzgeber läuft den Realitäten somit weiter hinterher.

Wer sich darüber hinaus nicht zur Teilnahme am OSS-Verfahren entschieden hat und weiterhin nationale Registrierungen nutzt, genießt von dem Paket keinen Vorteil. Hier wäre schon allein die Idee einer europäischen Umsatzsteuer-ID anstelle mehrerer nationaler Umsatzsteuer-ID vorteilhafter gewesen. Hier besteht noch Potential zum Ausbau und zur Verbesserung. Bleibt zu hoffen, dass die EU dem Rechnung trägt und es Händlern in der Zukunft noch um einiges leichter gemacht wird, sich im europäischen Steuerdschungel zurecht zu finden.