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Auf dem Weg zu einer einzigen EU-VAT-ID: Wenn nicht jetzt, wann dann?

Die Versandhandelsregelung nach Bestimmungslandprinzip und das EU VAT Package, das den One Stop Shop (OSS) zum 1. Juli 2021 eingeführt hat, haben Europa bei der Umsatzsteuer-Erhebung nicht nur auf ein neues Level im internationalen Handel gehoben. Sie haben auch die Hürden und Bürden der Steuerpflicht für kleine und mittelständische Unternehmen, die in der gesamten EU-Handel betreiben wollen, erheblich reduziert. Hierzu gehört, dass sich Unternehmen nur noch in einem einzigen EU-Mitgliedsstaat registrieren müssen, um Umsatzsteuern anzumelden und zu zahlen. Außerdem ist für die Steuererhebung unter dem OSS nur noch eine einzige gesamteuropäische Lieferschwelle gültig.

Nicht selten überholt der Markt die Ideen des Gesetzgebers jedoch und geht den Weg weitaus schneller (und manchmal leider auch effektiver). Obwohl der OSS als ein europäischer Meilenstein betrachtet werden darf, läuft das EU VAT Package den Anforderungen des Marktes schon seit längerem hinterher. Hier gilt es, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.



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Insbesondere Lieferketten mit paneuropäischen Fulfillment-Strukturen stellen eine Herausforderung für die Umsatzsteuer dar, da Waren in Europa möglichst nahe am Kunden lagern, um schneller und nachhaltiger beim Empfänger anzukommen. Händler, die Ware in der ganzen EU lagern, mussten und müssen sich auch unter dem EU VAT Package weiterhin in jedem Land national registrieren und jeweils gültige Rechtsvorschriften beachten. Das bedeutet: verschiedene Umsatzsteuergesetze, verschiedene Rechnungslegungsvorschriften, verschiedene Meldevorschriften und nicht zuletzt abweichende Vorschriften zur Beauftragung von Fiskalvertretungen. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden, da die unterschiedlichen Regelungen der 27 EU-Mitgliedsstaaten Befolgungskosten verursachen, die sich auf mehrere Tausend Euro jährlich pro und je nach EU-Mitgliedsstaat belaufen können.

Hierin begründet sich zugleich die absolute Notwendigkeit für eine EU-VAT-ID, also einer einzigen paneuropäischen Umsatzsteueridentifikationsnummer, die nach dem Prinzip des OSS gestaltet werden muss. Mit ihr wäre nur eine einzige Registrierung in ganz Europa nötig, um eine eventuell anfallende Umsatzsteuer für den grenzüberschreitenden Warenverkehr anzumelden und zu zahlen.

Würde Europa den Weg zu einer harmonischen Umsatzsteuererhebung mit einer EU-VAT-ID konsequent zu Ende gehen, ließen sich nicht nur Fulfillment-Strukturen in ganz Europa umsatzsteuerlich besser und einfacher abbilden, auch die Meldung inländischer Umsätze in anderen EU-Mitgliedsstaaten als dem Ansässigkeitsstaat wären möglich und könnten uns dem Traum eines einfacheren, faireren und gemeinsameren Europas ein Stück näherkommen lassen.

Die wichtigsten Vorteile der EU-VAT-ID auf einen Blick:

  • Weniger Befolgungskosten und Verwaltungsaufwand (Verschlankung der Compliance)
  • Schnellere und einfachere Registrierung in der gesamten EU
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im zunehmend globalisierten Multichannel-Handel
  • Schnellere Lieferungen im B2C- und B2B-Geschäft sowie steigende Produktvielfalt, wettbewerbsfähigere Preise und dadurch mehr Verbrauchervorteile

Damit aber nicht genug. Der sogenannte VAT Action Plan der EU sieht bereits für Juli 2022 weitere Veränderungen im grenzüberschreitenden B2B-Warenverkehr vor. Unter anderem wird dann der neue Steuerstatus „Certified Taxable Person“ eingeführt. Dieser ist angelehnt an den Status „Authorized Economic Operator“ (AEO) aus dem Zollrecht. Hierfür ist es jedoch unabdingbar, dass in allen Mitgliedsstaaten harmonisierte Kriterien gelten, damit vermieden wird, dass Unternehmen sich einfach dort zertifizieren lassen, wo es für sie am einfachsten ist. Daher wäre es nur logisch, hier zuerst den Schritt mit einer europaweit einheitlichen EU-VAT-ID zu gehen. Der Moment für eine EU VAT ID ist daher jetzt besonders günstig und sollte auf keinen Fall aufgeschoben werden. Die Europäische Kommission sollte den Vorschlag zur EU-VAT-ID daher priorisieren und schon 2022 veröffentlichen.