Vertreibt Ihr Unternehmen Produkte auf internationalen Märkten? Dann unterliegen Sie in einigen Ländern unter Umständen der Verpflichtung zur Bestellung von Bevollmächtigten.
Was ist unter der Bevollmächtigung zu verstehen?
Verschiedene EU-Länder, wie zum Beispiel Spanien und Österreich, haben Gesetze eingeführt, die Unternehmen, die ihre Produkte an Endverbraucherinnen und Endverbraucher vertreiben und keinen eigenen Firmensitz im jeweiligen Land haben, dazu verpflichten offiziell registrierte Bevollmächtigte zu bestellen. Weitere Länder haben bereits ähnliche Gesetzgebungen fixiert.
Hintergrund dieser Gesetzgebungen ist der Gedanke der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR), die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte und Verpackungen in die Verantwortung nimmt.
Im Webinar zum Thema EPR-Bevollmächtigung erhalten Sie wichtige Insights:
- Was ist eigentlich die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility - EPR)?
- Die EPR-Bevollmächtigung einfach erklärt:
- Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen und weiteren Produktkategorien sind betroffen.
- Was muss getan werden, um in Ländern wie bspw. Österreich und Spanien auch weiterhin Produkte vertreiben zu können?
- Wie funktioniert die Bevollmächtigung?
- Was bedeutet das für Sie?
- Sie müssen aktiv werden.
- Die Bevollmächtigung wird für immer mehr Ländermärkte relevant.
- Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen.
Speakerinnen:
Julia Gawlik, Projektmanagerin bei der Raan Gruppe und Frieda Assel, Projektmanagerin bei der Raan Gruppe
Julia Gawlik und Frieda Assel betreuen als Projektmanagerinnen die Weiterentwicklung des Bereichs EPR-Bevollmächtigung für die Raan Gruppe. Zur Raan Unternehmensgruppe zählen Marken wie Reclay und RecycleMe, die langjährige Expertise in der internationalen Kreislaufwirtschaft und der erweiterten Herstellerverantwortung verbinden.
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